Bei einem Aufhebungsvertrag (oder "Auflösungsvereinbarung") einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Der Arbeitnehmer hat hier die Chance – je nach seiner beruflichen Situation – individuell angepasste Trennungskonditionen (z.B. Abfindung, Vertragsverlängerung,
Ausstellung eines guten qualifizierten Zeugnisses) zu vereinbaren.