Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein muss. Man unterscheidet einfache Zeugnisse, die lediglich Art und Dauer der Tätigkeit beschreiben, von qualifizierten Zeugnissen, die darüber hinaus auch Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers näher beschreiben und bewerten.
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis verlangen, sollte der Grund dafür, z.B. Wechsel des Vorgesetzten, Änderungen im Aufgabenbereich (u.a. Versetzung in eine andere Abteilung oder Ausland) oder der Abschluss eines großen Projekts, immer im Zeugnis erwähnt werden. Ein Zeugnis ohne Begründung gibt Anlass zu Misstrauen und wirft die Frage auf ob der Vorgesetzte den Mitarbeiter "loswerden" will.
Achten Sie bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten darauf, dass alle wesentlichen Aufgaben genannt werden. Wichtig ist v.a., dass Ihre interne Entwicklung und Erfolge deutlich hervorgehoben werden. Eine reine Aufgabenbeschreibung überzeugt nicht und hebt Sie nicht klar von nur durchschnittlichen Mitarbeitern ab.
Da sich im Laufe der Zeit eine sog. "Zeugnissprache" entwickelt hat, in der vermeintlich "positive" Formulierungen in Wahrheit eine abwertende Bedeutung bzw. Warnfunktion haben, empfehlen wir Ihr Zeugnis von einem Experten prüfen zu lassen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Ihr Zeugnis selbst formulieren dürfen.
Bieten Sie daher grundsätzlich Ihrem Vorgesetzten an, selbst einen Zeugnisentwurf zu formulieren. IdR wird er für dieses Angebot dankbar sein, denn ein Zeugnis zu erstellen bedeutet einen erheblichen Recherche- bzw. Abstimmungsaufwand. Zudem können Sie nur so sicher sein, dass wirklich all Ihre wichtigen Aufgaben bzw. Erfolge erwähnt werden.
Ein Arbeitszeugnis kann bei einer möglichen Neubewerbung eine entscheidende Rolle spielen, denn es ist meistens der einzige Nachweis für die Leistungen in früheren Arbeitsverhältnissen. Ab einer gewissen Hierarchieebene (oberes Management) sind jedoch zunehmend Referenzen bzw. das eigene Netzwerk wichtiger.